Über uns
Der Verein trägt den Namen „St.-Sebastian-Schützenbruderschaft Vahren, Stapelfeld und Umgebung von 1896 e.V.“ Die St. Sebastian Schützenbruderschaft ist eine Vereinigung von Christen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Zentralverbandes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Köln, bekennen. Sie ist Mitglied des Verbandes, dessen Statut für sie verbindlich ist. Die Schützenbruderschaft wurde 1896 als Verein „Vahren – Ambühren - Schmertheim“ gegründet.
Das erste Schützenfest fand 1897 in Schmertheim statt. 1905 trennten sich die Vahrener Schützen von Ambühren und Schmertheim und nannten sich fortan „Schützenverein Vahren von 1896“. Das erste Schützenfest fand am 14. Mai 1905 statt. Das letzte Schützenfest vor dem ersten Weltkrieg fand 1914 statt. Erst 1920 wurde das erste Schützenfest nach dem ersten Weltkrieg gefeiert. Danach wurden bis 1933 regelmäßig Schützenfeste gefeiert. Nach dem zweiten Weltkrieg wird das Schützenfest ab 1951 regelmäßig gefeiert. Die Schützen aus Stapelfeld wurden 1956 als III. Zug in den Schützenverein Vahren aufgenommen.
1961 gründeten Schützen aus dem Westen der Stadt Cloppenburg den IV. Zug Galgenmoor. Der Verein benannte sich um zu St.-Sebastian-Schützenbruderschaft Vahren – Stapelfeld und Umgebung und trat dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften bei. Die Damen des Vereins gründeten 1973 den II. Zug, unseren Damenzug. 1977 gründeten Bewohner der Neubausiedlung zwischen Cloppenburg und Vahren den V. Zug „Pastorenbusch“ Die Schützenbruderschaft mit Sitz in Vahren verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums durch
- Historisches Schießspiel wie beispielsweise den Vogelschuss,Fahnenschwenken,
- Ausrichtung und Durchführung von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen.
die Förderung des Sports durch
- die Ausübung des Schießsports. Hierunter fallen die Ausübung und Ausrichtung von Wettkämpfen sowie die Unterhaltung von Schießstandanlagen.
die Förderung kultureller Zwecke durch
- Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne des § 68 Nr. 7 AO,
- Pflege und Erhaltung von historischen Kulturgegenständen wie beispielsweise Fahnen, Schützensilber, Urkunden und Aufzeichnungen oder sonstige Gegenstände des traditionellen Brauchtums.
die Förderung der Heimat durch
- Überlieferung, Pflege und Leben der althergebrachten Traditionen und christlichen Werte, um diese für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und diesen Generationen aktiv die Heimat als sozialen Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum mit all ihren geschichtlichen und kulturellen Traditionen zu vermitteln.
- die Unterstützung und Unterhaltung von Heimathäusern oder Begegnungsstätten.
Förderung der Jugendhilfe durch
- aktive Jugendarbeit in der Form von Freizeitangeboten,
- Durchführung von Ferienfreizeiten für Jugendliche (im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII),
- Durchführung von Jugendbegegnungen,
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur persönlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung von Jugendlichen.
Förderung der Völkerverständigung durch
- Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen, insbesondere um sich so für ein friedliches Zusammenleben der Völker in Europa einzusetzen,
- Teilnahme an europäischen Schützenveranstaltungen.
Förderung kirchlicher Zwecke durch
- Begleitung und Unterstützung von Gottesdiensten und Aktionen wie beispielsweise Fronleichnamsprozessionen, Hilfe bei kirchlichen Veranstaltungen,
- aktive Teilnahme am Leben in den Pfarren und den Pfarrgremien (z.B. Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand etc.).
Förderung mildtätiger Zwecke durch
- die Durchführung von caritativen Aktionen
- die aktive Hilfe für Personen in Notsituationen, beispielsweise durch Krankenbesuche oder sonstige Aktionen, die geeignet sind, diese Notsituation zu lindern.
- Die Notlage muss aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit im Sinne von § 53 AO gegeben sein.